Die Untersuchung der Kiefergelenke erfolgt im Gegensatz zu anderen Gelenken nicht durch den Orthopäden, sondern durch den Zahnarzt.

Im Rahmen der so genannten
klinischen Funktionsanalyse werden die Ursachen für die Fehlfunktion ermittelt, der Umfang der Funktionsstörung und die Schmerz auslösenden Strukturen erfasst, sowie Fehlstellungen der Kiefer und der Zähne analysiert. Neben Röntgenaufnahmen kann die Modellanalyse im Kausimulator (Artikulator) notwendig werden. In Sonderfällen unterstützen die Magnetresonanztomografie (MRT) zur Darstellung des Gelenkinneren oder die Gelenkspiegelung (Arthroskopie) den Behandler bei der Feststellung der richtigen Diagnose.

Ähnlich wie bei Beschwerden im Rücken oder Nacken können auch in der Kaumuskulatur Verspannungen zu Schmerzen führen. Im Rahmen der Funktionsanalyse werden
schmerzhafte Gebiete der beteiligten Muskeln, Sehnen und Bänder durch Palpation (lat.: Abtasten) oder Belastungstests ermittelt. Weiterhin wird der Bewegungsumfang des Unterkiefers bei Mundöffnung und Seitwärtsbewegungen gemessen. Eventuelle Bewegungseinschränkungen werden notiert. Besonderes Augenmerk gilt der Funktion der Kiefergelenke. Neben der Prüfung der Schmerzhaftigkeit der Gelenkkapsel werden auftretende Geräusche festgehalten und vorhandene Abweichungen oder Hindernisse bei der Bewegung des Kiefergelenkköpfchens auf der Gelenkbahn ermittelt. Schließlich werden die Kontaktverhältnisse der Zähne des Ober- und Unterkiefers im Munde untersucht.

Bei der instrumentellen Funktionsanalyse wird die Untersuchung der Kontaktverhältnisse der Zähne zueinander in einem
Kausimulator („Artikulator“) vorgenommen. Mit Hilfe spezieller Registrate werden Gipsmodelle der Ober- und Unterkieferzähne in das Gerät „einartikuliert“. Nun können die Kontakte der Zähne bei normalem Zusammenbiss und in der Ideallage für Kiefergelenke und Kaumuskulatur („Zentrik“) analysiert und Schlussfolgerungen für die weitere zahnärztliche Therapie gezogen werden.

Bitte beachten Sie, dass die Kosten für die Funktionsanalyse grundsätzlich nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

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